Warum eine Stiftung?

Eine Stiftung zeichnet sich dadurch aus, dass das Stiftungsvermögen auf Dauer einem Stiftungszweck gewidmet ist. Im Gegensatz zu Vereinen oder Gesellschaften stellt die Stiftung keinen Zusammenschluss von Personen dar, sondern ein “personifiziertes Vermögen”. Dadurch ist die Stiftung “unsterblich”.

Sinn einer Stiftung ist, aus den Erträgen des Stiftungsvermögens den Stiftungszweck zu erfüllen, während das Vermögen selbst unangetastet bleibt. Um den Erhalt des Stiftungsvermögens zu gewährleisten, unterliegen selbständige, rechtsfähige Stiftungen der behördlichen Stiftungsaufsicht. Das Stiftungskapital kann durch Zuwendungen verstärkt werden. Dabei sind sowohl Zustiftungen als auch Spenden möglich. Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen dauerhaft und dürfen nicht angegriffen werden, während Spenden zur kurzfristigen, zweckorientierten Verwendung bestimmt sind.